Bei der steuerlichen Bewertung von Ferienimmobilien muss eine Vielzahl von Sachverhalten geprüft und berücksichtigt werden. So unterscheidet die Steuer konsequent, ob das Ferienhaus oder die Ferienwohnung eigengenutzt wird, in welchem Maße oder ob eine reine Vermietungsabsicht vorliegt. Bei Vermietung stellt sich die Frage, welche Einkunftsart vorteilhafter ist – die Einkunftsart Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung – und wie diese realisiert werden soll. Für Sie haben wir u.a. die wichtigsten Informationen über die Gesetzeslage herausgesucht:
Ferienwohnung: So retten Sie Ihre Vermietungsverluste (markt intern Verlag GmbH, Düsseldorf, steuertip, Ausgabe st 43/25)
Überschussprognose bei Selbstnutzung und Vorbehalt der Selbstnutzung (Bundesfinanzhof – Urteil vom 16.4.2013, IX R 26/11)
Informationsblatt zum Kauf einer Ferienimmobilie (Henrichs & Partner GmbH)
Ferienwohnung vermieten: So beteiligt sich das Finanzamt an der Finanzierung (General-Anzeiger Bonn, Pressemitteilung vom 09./10. Februar 2008)
Umsatzsteuer bei Immobilien – Verkauf gewerblich genutzter Immobilien in der Praxis (Allgemeine Hotel- und Gaststätten Zeitung – Artikel vom 21.08.2004)
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen (Bundesministerium der Finanzen vom 16.03.2004)
Einkunfterzielung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Bundesministerium der Finanzen vom 08.10.2004)
Einkunftsart “Gewerbebetrieb” contra “Vermietung und Verpachtung” (Henrichs & Partner GmbH)
Selbstnutzung bei Ferienwohnungen (Kempis Treuhand GmbH – Schreiben vom 16.11.2004)
Hotelmäßige Vermietung von Ferienimmobilien (immobilien intern – 10/23)
Steuertip – Steuern Spezial: Checkliste “Ferienwohnungen” (markt intern Verlag GmbH, Düsseldorf, steuertip steuern spezial, Ausgabe st 28/05)
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (Bundesfinanzhof – Urteil vom 26. Mai 2020, IX R 33/19:)
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010160